Allgemeine Empfehlung Nr. 35 des UNO-Antirassismusausschusses (2013) zur Bekämpfung von Hassrede
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 wird Art. 4 zum Verbot rassistischer Propaganda der UNO-Antirassismuskonvention betreffend der Hassrede (Hate Speech) konkretisiert. Der Ausschuss betont die Pflicht der Staaten, Hassrede wirksam zu bekämpfen – auch online. Einschränkungen der Meinungsfreiheit müssen dem Schutz vor Rassismus dienen.
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